Posts mit dem Label Ehrenmord werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Ehrenmord werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 29. Mai 2011

Mordversuch in Reutlingen: Türkin zündet Türken an


In der in der Albstraße in Reutlingen gelegenen Schahid-Schamil-Mosche (Şehîd Şamil Camii), deren Namen offensichtlich den tschetschenischen Terroristen Schamil Bassajev ehrt, hat am Samstag eine 36-Jährige Türkin einen 38-jährigen türkischen Bekannten mit Benzin übergossen und angezündet. Falls jemand nähere Informationen zum Fall hat, die über das in den Zeitungen berichtete hinausgehen, wäre es schön, wenn dies im Kommentarbereich berichtet würde. Hier der Bericht dazu im Schwäbischen Tagblatt.

Donnerstag, 4. Februar 2010

Tochter lebendig begraben


Über einen besonders scheußlichen Mord in der Türkei, der wohl ein Ehrenmord war, berichtet heute der GEA. Im Süden Anatoliens, in der Kleinstadt Kahta, scheint eine Familie die 16-jährige Tochter lebendig begraben zu haben. Ein mögliches Motiv ist der angeblich Kontakte der Tochter zu Männern.

Mittwoch, 3. Februar 2010

Die Mutter der in Reutlingen Ermordeten spricht


Die Bildzeitung bringt in einem Interview mit der Mutter der ermordeten Rosa M. neue Details zum Fall.

Neu erfähert man, dass Gökhan S. damals mit Messer und scharfer Pistole ins Elternhaus von Rosa M. eindrang, und dass er danach fünf Monaten in Untersuchungshaft saß.

Zudem prüft der Staatsanwalt, ob die junge Frau möglicherweise doch nicht freiwillig in das Hotel kam, in dem sie ermordet wurde.

Neues zum Reutlinger Hotelmord


Wie das Schwäbische Tagblatt heute berichtet, war der 22-jährige Türke, der im Zusammenhang mit dem Mord festgenommen worden ist, kein unbeschriebenes Blatt.

Der junge Türke drang bereits im Februar 2009 bewaffnet in Großheppach in das elterliche Haus seiner damaligen Ex-Freundin ein. Verurteilt wurde er damals zu lediglich 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einem Anti-Aggressions-Training, das im Januar 2010 stattfinden sollte. Zu zwei Terminen erschien er jedoch nicht.

Dann geschah der Mord.

Die Zeitung berichtet, der junge Türke sei „offenbar umgetrieben von furchtbaren Eifersuchtsanwandlungen und Besitzansprüchen“. Wie das mit dem Besitz von Frauen aus orthodox sunnitischer Sicht ausschaut, darüber werde ich demnächst hier berichten.

Dienstag, 2. Februar 2010

20-jähriger Türke ermordet 18-jährige Freundin im Hotel


Wie gestern der GEA berichtet hat, hat offensichtlich ein 20-jähriger Türke seine 18-jährige Freundin im einem Reutlinger Hotel, in dem sich die beiden für eine Nacht eingemietet hatten, erdrosselt.

Das hat alles nichts mit dem Islam zu, werden etliche sofort einwenden, aber ist das wirklich so? Was sagt der Islam zum Töten von Menschen?

Wer den Koran aufschlägt, wird schnell auf Stellen stoßen, die zum Töten auffordern, am bekanntesten ist der Schwertvers, aber es gibt unzählige weitere. Bemerkenswert ist auch der Vers 17 aus der Sure 8: "Und nicht ihr habt sie getötet, sondern Allah. Und nicht du hast jenen Wurf ausgeführt, sondern Allah..." In diesem Vers wird die Verantwortung an der Tötung von Ungläubigen von dem eigentlichen Täter fortgenommen und Allah zugeschrieben.

Solche Koranverse und die Tatsache, dass Mohammed und seine Gefährten auch tatsächlich recht häufig Menschen getötet haben, nicht nur in den verschiedenen Angriffskriegen, die Mohammed zur Eroberung der gesamten arabischen Halbinsel geführt hat, sollten einem zu Denken geben.

Auch Menschen, die sich bereits ergeben hatten, wurden dahingeschlachtet: so wurden alle Männer des jüdischen Stammes der Banu Qurayza, zwischen 600 und 900 Menschen insgesamt, nach der Gefangennahme hingerichtet.

Gegner, wie Ka’b ibn al-Aschraf, oder Kritiker, wie Asma bint Marwan, wurden im Auftrag Mohammeds von seinen Gefährten hinterrücks ermordet.

All das zeigt, dass es für Muslime kein allgemeines Tötungsverbot gibt: es kommt vielmehr darauf an, wer getötet wird. Die Tötung des Einen ist erlaubt, ja sogar verdienstvoll, die Tötung des Anderen verboten.

Die sunnitischen Rechtsgehrten haben all das Material aus dem Koran und der mündlichen Überlieferung (sunna) systematisiert und sind zu folgendem Ergebnis gekommen: Verboten ist das Töten von Muslimen, nur in drei Fällen ist es erlaubt: wenn ein Moslem vom Islam abfällt, wenn er Unzucht (zina) begangen hat, oder wenn er selbst einen Muslim getötet hat.

Tötet ein Muslim einen anderen, so kann die Familie entweder die Tötung des Täters oder ein Blutgeld (diyya) zum Ausgleich des Schadens verlangen. Handel es sich um eine Tötung innerhalb der Familie, beispielsweise wenn ein Bruder die Schwester tötet, kann das Familienoberhaupt die Tötung verlangen oder dem Täter vergeben, was beispielsweise bei sogenanten „Ehrenmorden“ normalerweise der Fall ist.

Das Töten von Nichtmuslimen ist grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es handelt sich um Juden oder Christen, die sich unterworfen haben (dhimmis) und die sich jeweils für ein Jahr demütig (saghirun) durch die Zahlung einer Kopfsteuer (dschizya) aus eigener Hand (’an yadin) ein Lebensrecht erkauft haben. Auch Reisende können einen zeitlich befristeten Schutzstatus (musta'min) erwerben.

Nichunterworfene Nichtmuslime, sogenannte Harbis, haben keinerlei Rechte und können jederzeit sünd- und straflos niedergemacht werden, wie die Encyclopaedie des Islam schreibt. Frauen und Kinder sollten aber im Kriege verschont werden, da sie einen Teil der Beute darstellen und noch als Sklaven Verwendung finden können. Bei Frauen erlischt mit der Erbeutung praktischerweise jede bestehende Ehe. Als Sklavin kann sie von ihrem Besitzer jedezeit zum Geschlechtsverkehr gezwungen werden.

Zu welcher Gruppe gehört nun die Ermordete? War ihre Tötung erlaubt oder nicht?

Natürlich sehen nicht alle Muslime die Dinge durch die orthodox sunnitische Brille, vor allem Aleviten haben eine andere Sichtweise. Aber das orthodoxe Sunnitentum gewinnt in Deutschland, nicht zuletzt durch staatliche Fördermaßnahmen, wie der Deutschen Islamkonferenz und die Einführung von Islamunterricht an den Schulen, ständig an Boden.